KELAG hat sich zu Unrecht an Kärntnern bereichert: Sofortige Geldrückzahlung gefordert!
SPÖ-Landeshauptmann Peter Kaiser und und seine Stellvertreterin Gabriele Schaunig müssen nun dafür sorgen, dass die um ihr Geld betrogenen Kärntner zu ihrem Recht kommen!
„Der VKI hat im Auftrag des Sozialministeriums eine Klage eingebracht. Nun wurde vom OGH entschieden, dass zwei Vertragsklauseln, die der KELAG Strompreiserhöhungen ohne Obergrenzen ermöglichten, nicht zulässig sind. Das heißt nun im Klartext, dass den betroffenen KELAG-Kunden der zu viel bezahlte Betrag rückwirkend entschädigt werden muss“, erklärte dazu der Kärntner FPÖ-Parteichef und freiheitliche Wirtschaftssprecher NAbg. Erwin Angerer.
In vergleichbaren Fällen hätten laut VKI die Energieanbieter Vergleiche mit den Konsumenten geschlossen und diesen so Millionenbeträge zurückgezahlt. Bei der KELAG würde man sich weiterhin gegen eine Entschädigungszahlung wehren: „Es gibt nun ein gültiges OGH-Urteil, dennoch lenkt die KELAG nicht ein. Die Strompreise klettern weiter massiv in die Höhe, gleichzeitig verdienen sich die KELAG-Eigentümer, insbesondere das Land Kärnten und der Bund über den Verbund als Miteigentümer, eine goldene Nase. Kaiser und Schaunig müssen nun dafür sorgen, dass die um ihr Geld betrogenen Kärntnerinnen und Kärntner zu ihrem Recht kommen! In Zeiten von massiven Teuerungen muss es oberstes Gebot sein, die Menschen zu entlasten und nicht, einen teuren Rechtsstreit auszutragen. Wir müssen den Kärntnern das Vertrauen in die Politik zurückgeben und dürfen sie nicht derart im Stich lassen. Die KELAG hat sich zu Unrecht an den Menschen dieses Landes bereichert, daher fordern wir die sofortige Geldrückzahlung“, betonte Angerer.