Keine Verankerung der slowenischen Volksgruppe in der Landesverfassung!
LR Mag. Gernot Darmann: Auch in Bundesverfassung finden Minderheiten keine ausdrückliche Erwähnung
Der Landesparteiobmann der FPÖ Kärnten, Landesrat Mag. Gernot Darmann, stellt heute in einer Reaktion auf diverse Medienberichte klar, dass die Freiheitlichen eine explizite Erwähnung der Slowenen in der Kärntner Landesverfassung für absolut entbehrlich halten. Darmann wörtlich: „Hinter den banal klingenden Formulierungen, die derzeit diskutiert werden, stecken in Wahrheit weitere Forderungen der Kärntner Slowenen. Die FPÖ erinnert daran, dass im Zuge der Ortstafellösung von den Slowenen versprochen wurde, keine weiteren Forderungen zu erheben. Dieses Versprechen scheint nicht zu halten!“
Darmann erinnert an den gemeinsamen Vorschlag der politischen Vertretungsorganisationen der Kärntner Slowenen vom 30. April 2014, wonach die Kärntner Landesverfassung neben einer „Landes- und Staatszielbestimmung auch konkrete Rechte für die slowenische Volksgruppe und deren Angehörige“ beinhalten müsse. Dieser Forderung sei die FPÖ Kärnten seit jeher auf allen politischen Ebenen entgegengetreten. Die Kärntner FPÖ fühle sich ausschließlich dem historischen Erbe der Kärntner Volksabstimmung verpflichtet. Aus der Verankerung der Volksgruppe in der Verfassung könnten Slowenenvertreter zahlreiche neue rechtliche Ansprüche ableiten, von Slowenisch als zweiter Amtssprache bis zu einem Recht auf Bescheidausstellung in slowenischer Sprache. Dies hätte erhebliche finanzielle Folgen für das Land.
Der Kärntner FPÖ-Obmann macht abschließend klar, dass auch die Bundesverfassung auf eine ausdrückliche namentliche Erwähnung der Minderheiten verzichte, ohne dass dies bis dato für Unmut in der Parteien- und Medienlandschaft gesorgt hat.