Kärntner Wirtschaft in Corona-Krise nicht noch zusätzlich belasten
Endlich Schluss mit den Bauschikanen und der Bürokratie in der Sanierungs- und Wohnbauförderung – Kärntner Landesregierung muss endlich strenge Richtlinien entschärfen und streichen
„Die Kärntner Wirtschaft ist von der Corona-Krise massiv belastet, die Betriebe kämpfen ums blanke Überleben. Die Kärntner Landesregierung muss jetzt dringend zusätzliche bürokratische Belastungen streichen und unter anderem so schnell wie möglich die völlig überzogenenRichtlinien im Bereich der Sanierungs- und Wohnbauförderung entschärfen, damit zumindest diejenigen Betriebe, die die Corona-Schutzmaßnahmen einhalten können, nicht mit der unternehmerfeindlichen Bürokratie zusätzlich schikaniert werden“, fordert heute der Kärntner FPÖ-Chef Klubobmann Mag. Gernot Darmann.
Laut Darmann plane die Kärntner Landesregierung zwar auf Grund der Corona-Krise die für eine Sanierungs-Förderung bisher notwendige vorige Inanspruchnahme eines „Vor-Ort-Energieberaters“ befristet bis zum Ende der Krise zu streichen, doch führe diese befristete und zu kurz gedachte Maßnahme in Zukunft zu weiteren Problemen beziehungsweise zu einem Förderstau nach der Krise. Andererseits seien die Richtlinien weiterhin noch viel zu streng und in der Praxis gerade in der derzeitigen Situation massiv geschäftsschädigend.
„Wir fordern deshalb generell, dass die Kärntner ihren Bau beziehungsweise eine geplante Sanierung auch ohne vorherige Beantragung bei der Landesregierung beauftragen können, ohne dass dadurch die Landesförderung verloren geht. Ebenso muss die vorherige zwingende Vorlage von allen Angeboten an die Landesregierung wegfallen, denn auch das ist derzeit kaum umzusetzen und führt dazu, dass aktuell Sanierungen nicht an die Unternehmer vergeben werden können“, kritisiert auch der Kärnten FPÖ-Nationalratsabgeordnete und Mitglied des Kärntner Wohnbauförderungsbeirates Bürgermeister Erwin Angerer.
Laut Darmann und Angerer seien derzeit unter anderem die Einreichung des Projektes bei der Abteilung Wohnbauförderung der Landesregierung vor Baubeginn bzw. Beauftragung sowie die Vorlage von allen Angeboten (Investitionshöhe) Grundvoraussetzungen für die Förderung insbesondere für deren Höhe. Dies sei nicht nachvollziehbar, denn eine solche Praxis ist bei der Bundesförderstelle ebenso wie bei anderen Abteilungen des Landes Kärnten insbesondere bei der Umweltabteilung keine zwingende Fördervoraussetzung.
„Die Kärnten Landesregierung muss jetzt alles tun, damit gerade auch die Kleinst- und Kleinbetriebe sowie die Einmannbetriebe, die die strengen Corona-Schutzmaßnahmen einhalten können, nicht noch über die unternehmerfeindliche und überbordende Bürokratie in der Sanierungs- und Wohnbauförderung stolpern. Es kann nicht sein, dass diese derzeit nicht arbeiten können, nur weil die Kärntner Häuslbauer die strengen und praxisfremden Voraussetzungen für die Landesförderung nicht erfüllen können“, stellen Darmann und Angerer abschließend fest.
Was dringend geändert werden muss:
- Baubeginn/Beauftragung von Unternehmern auch vor Förderbeantragung beim Land!
- Förderbeantragung beim Land auch ohne Vorlage von konkreten Angeboten!
- Die bestehende zwingende Landes-Fördervoraussetzung eines Abbaus von Zusatzöfen beim Förderprogramm "Raus aus fossilen Brennstoffen" muss entfallen!
- Schluss mit der unternehmerfeindlichen und überbordenden Bürokratie in der Sanierung und der Wohnbauförderung in Kärnten!