Kärntner Landesverfassung: Stimmt das Volk zu, stimmt auch die FPÖ zu!
„Einige überhebliche Politiker dürfen niemals die Macht haben, das Volk von der politischen Willensbildung auszuschließen“ - FPÖ weiter für Volksabstimmung über Verfassungsänderung
Der Kärntner FPÖ-Obmann Landesrat Mag. Gernot Darmann betonte heute in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit FPÖ-Klubobmann Mag. Christian Leyroutz, dass die FPÖ weiter eine Volksabstimmung über die von der rot-schwarz-grünen Koalition geplante grundlegende Änderung der Kärntner Landesverfassung fordert. „Die einzige Macht, die dem Volk die Teilnahme an der politischen Willensbildung entziehen kann, ist das Volk selbst. Nachdem mit der Proporzabschaffung die grundlegenden Spielregeln der Verfassung geändert werden, fordern wir eine Volkabstimmung über diese und die weiteren Änderungen. Wenn uns die Kärntnerinnen und Kärntner in einer Abstimmung den Auftrag geben, wird auch die FPÖ zustimmen und einen einstimmigen Beschluss möglich machen - ansonsten ist es nichts anderes als ein Drüberfahren einiger abgehobener Politiker über das eigene Volk“, erklärte Darmann.
Der FPÖ-Obmann kritisierte, dass im vorliegenden Entwurf der Koalition viele Forderungen der FPÖ nicht berücksichtigt wurden. „Wir haben die Möglichkeit der ständigen Einsichtnahme in alle Akten der Regierung gefordert und einen entsprechenden Zugang zum Intranet der Regierung seitens der Landtagsparteien. Aber das wird abgelehnt. Die Regierungskoalition begründet ihre Verfassungsänderung ständig damit, dass die Opposition die Möglichkeit erhalten soll, die Regierung bestmöglich zu kontrollieren. Aber wenn wir dann konkrete Forderungen zum Ausbau der Kontrollmöglichkeiten stellen, wischt es die Koalition vom Tisch“, kritisiert Darmann. Offensichtliches Ziel von Rot, Schwarz und Grün ist es, ja nicht zu viel an Kontrolle zu ermöglichen.
Gemäß dieser Linie, sehe der Koalitionsentwurf auch keinen tauglichen Instanzenzug für Streitigkeiten zwischen Landtag und Regierung hinsichtlich der Akteneinsicht vor. „Es ist mit Sicherheit untauglich, wenn Landtagspräsident Rohr den sogenannten ´Instanzenzug´ darstellt. Stattdessen würde es die Möglichkeit geben, für Streitigkeiten bei der Akteneinsicht das Kärntner Landesverwaltungsgericht als Instanz heranzuziehen. Denn gerade beim heiklen Bereich der Kontrolle der Regierung durch den Landtag muss es eine übergeordnete und objektive Instanz geben“, erklärte der FPÖ-Chef.
Hinsichtlich der Verankerung der slowenischen Volkgruppe in der Landesverfassung betonte Darmann, dass die Freiheitlichen eine explizite Erwähnung der Slowenen in der Kärntner Landesverfassung für unnötig halten. „SPÖ und Grüne haben mit der Diskussion über die Verankerung der slowenischen Volksgruppe alte Gräben und Wunden wieder aufgerissen, obwohl in Österreich die Unterstützung für seine slowenischsprachige Minderheit ohnehin vorbildlich ist. Nur einige wenige Nationalslowenen haben das als Kampfthema erkannt und bringen damit Kärnten in Misskredit. Dazu kam die unerträgliche Einmischung Sloweniens unter tatkräftiger Mitwirkung von Landeshauptmann Kaiser, während Slowenien die Rechte seiner eigenen deutschsprachigen Minderheit weiter mit Füßen tritt“, so Darmann. Klar sei, dass sie ÖVP im öffentlich zelebrierten Verfassungsstreit mit der heute präsentierten neuerlichen Änderung am „Slowenen“-Passus endgültig umgefallen ist.