Kärntner Heimgesetz total veraltet: Rechte von Bewohnern müssen endlich gestärkt werden
SPÖ und ÖVP ignorieren dieses Defizit – vorgelegte Novelle des Heimgesetzes muss zurück an den Start
„Das Kärntner Heimgesetz ist in Bezug auf die Rechte der Heimbewohner total veraltet. Das zeigte sich während der Corona-Krise, als manche Bewohner de facto eingesperrt wurden, was die Volksanwaltschaft als Menschenrechtsverletzungen kritisiert hat. Auch die Kärntner Pflegeanwältin Bettina Irrasch weist darauf hin, dass die Rechte der Heimbewohner derzeit völlig unzureichend ausformuliert sind und nicht dem letzten wissenschaftlichen Standard entsprechen. Es ist daher unverständlich, dass die SPÖ und ÖVP das Heimgesetz ändern wollen, ohne an der gesetzlichen Entmündigung der Heimbewohner etwas zu ändern“, erklärt FPÖ-LAbg. Max Linder.
Er forderte bei der Behandlung der mangelhaften Gesetzesnovelle im Sozialausschuss des Landtages eine gründliche Überarbeitung des Gesetzesentwurfes. Er stützt sich auf die Empfehlungen der Pflegeanwaltschaft. Ihr zufolge müssen u.a. die Rechte auf fachgerechte und an aktuellen Standards ausgerichtete Betreuung und Pflege, auf Wahrung der Privat- und Intimsphäre, auf jederzeitige Kontaktaufnahme mit der Pflegeanwaltschaft, auf jederzeitigem Ausgang im Gesetz fix verankert werden.
„Pflegebedürftig darf in Kärnten nicht rechtlos bedeuten“, fordert auch FPÖ-Sozialsprecher LAbg. Harald Trettenbrein. Er tritt auch dafür ein, dass die Mitsprache von Bewohnern ausgebaut wird „Das Heimgesetz muss in Bezug auf Teilhabe und Transparenz in Heimen endlich im 21. Jahrhundert ankommen“, so Trettenbrein. So sollten alle Heimbewohner und deren Angehörige das Recht haben, Einsicht in alle Berichte nehmen zu dürfen, die Prüforgane über die Qualität des Heimes erstellen“, betont Trettenbrein abschließend.