Kärntner Freiheitliche bekräftigen ihr Nein zur Verfassungsreform
FPÖ beharrt auf Volksabstimmung - Abschaffung der Konzentrationsregierung erschwert Kontrollmöglichkeit der Oppositionsparteien
Da es sich beim „Demokratiepaket“ der Koalitionsregierung um grundlegende Einschnitte wie die Abschaffung der Konzentrationsregierung, die das Wahlergebnis widerspiegelt, sowie die Verankerung der slowenischen Volksgruppe in der Landesverfassung handelt, pocht die FPÖ auch weiterhin auf eine Volksabstimmung.
Auch in der heutigen öffentlichen Sitzung des Rechts- und Verfassungsausschusses im Kärntner Landtag konnten die Bedenken der FPÖ hinsichtlich der Abschaffung der Konzentrationsregierung im Zuge der Verfassungsreform nicht ansatzweise ausgeräumt werden. Darauf macht heute der Klubobmann der Freiheitlichen in Kärnten, Christian Leyroutz, aufmerksam. „Im Gegenteil, Oppositionsparteien werden in Zukunft ihrer Aufgabe als Kontrollinstanz nicht mehr gerecht werden können, da es keinen Rechtsanspruch auf die künftig verankerten Minderheitenrechte in der Verfassung gibt.“ So mussten auch die Auskunftspersonen zugeben, dass das in der Landesverfassung verankerte Recht jedes Landtagsabgeordneten auf Akteneinsicht rechtlich nicht durchsetzbar sei. „Zur großen Einschränkung, dass eine Akteneinsicht nur für Verhandlungsgegenstände im Kärntner Landtag vorgesehen ist und nur unter Wahrung des Amtsgeheimnisses und des Datenschutzes gewährt wird, ist sie auch von der Willkür des jeweiligen Regierungsmitgliedes abhängig“, zeigt Leyroutz auf.
Leyroutz kritisiert auch die hohen Mehrkosten, die nicht nur für den im Landtag neu zu installierenden Verfassungsdienst aufgebracht werden müssen. Weiters sei es einzigartig in der Geschichte des Landes, dass eine Verfassungsänderung nicht einstimmig erfolgt.