Kärntens Fischer müssen endlich entkriminalisiert werden
FPÖ wird die geplante Gesetzesänderung genauestens prüfen
Ankündigungen zufolge soll in der morgen stattfinden Sitzung des Naturschutzausschusses des Kärntner Landtages im Zuge der Novellierung des Naturschutzgesetzes auch eine gesetzliche Regelung mitbeschossen werden, die den Kärntner Fischern endlich Rechtssicherheit beim Aufstellen von Wetterschutz-Einrichtungen bringen soll. „Die FPÖ Kärnten hat ständig eine derartige gesetzliche Regelung gefordert. Den Fischern muss das Zelten bei Wind und Wetter ermöglicht werden, ohne dass sie mit Strafen rechnen müssen. Insofern ist es zu begrüßen, dass anscheinend ein für die Fischer zufriedenstellender Kompromiss gefunden worden ist“, erklärt der Naturschutzsprecher der FPÖ Kärnten, LAbg. Christoph Staudacher.
Der entsprechende Gesetzestext liege der FPÖ Kärnten noch nicht vor. Sobald er einlange, werde man ihn eingehend prüfen. „Es ist zu hoffen, dass sich unsere Forderungen darin widerspiegeln“, so Staudacher. Konkret geht es darum, dass der derzeitige Gesetzestext des Kärntner Naturschutzgesetzes keine Definition des Begriffes „zelten“ enthält und das Aufstellen von Zelten laut §15 in der freien Landschaft verboten ist. Dieses Verbot umfasst auch das Aufstellen von Wetterschutz-Einrichtungen wie Schirme oder 1-Mann-Bivies. Diesen „Graubereich“ gelte es zu beseitigen.