Kärnten hat sich gegenüber Heta-Gläubigern im Jahr 2015 reicher dargestellt!
Landes-Bilanz 2019: Im Vergleich zu 2015 erhebliche Abweichungen insbesondere im Bereich des Vermögens und der Schulden – Kärnten hätte niemals die 1,2 Mrd. Euro-Abschlagszahlung leisten dürfen
Anlässlich der heute stattgefundenen Sitzung des Finanzausschusses im Kärntner Landtag, in welcher auch die Eröffnungsbilanz 2019 des Landes Kärnten behandelt wurde, stellen der stv. FPÖ-Klubobmann im Kärntner Landtag, Mag. Christian Leyroutz und FPÖ-Finanzsprecher Josef Lobnig fest: „Es ist unverständlich, dass sich das Vermögen des Landes Kärnten seit 2015 um 3,05 Milliarden Euro verringert und zugleich die Schulden um rund 2 Milliarden Euro erhöht haben sollen. Auch stellt sich die Frage, warum das Eigenkapital nun negativ ist, während es im Jahr 2015 noch positiv war und sich Kärnten somit gegenüber den Heta-Gläubigern viel reicher dargestellt hat?“
Laut Leyroutz habe jedenfalls im Rahmen einer Bilanz eine realistische Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Schulden bzw. Eigenkapital (Passiva) zu erfolgen. Beim Vergleich zwischen der vom Land Kärnten im Jahr 2015 im Zusammenhang mit der Heta-Abschlagszahlung erstellten Bilanz mit Stichtag 31.12.2014 und der vorliegenden Eröffnungsbilanz zum 1. Jänner 2019 habe man aber erhebliche Abweichungen feststellen können. Konkret habe das Land Kärnten auf Basis der Bilanz 2014 das Vermögen mit rund 8,2 Mrd. Euro und die Schulden mit rund 4,1 Mrd. Euro angegeben. Dem gegenüber stehen nun die Werte von 2019 mit einem Vermögen von nur 5,15 Mrd. Euro sowie langfristige und kurzfristige Schulden (inkl. Rückstellungen) von rund 6,1 Mrd. Euro.
Laut Lobnig seien die Rechtfertigungsversuche von Finanzreferentin Schaunig, die Bilanz 2014 wäre unter anderen Grundsätzen erstellt worden und erfülle nur den Anspruch auf Vollständigkeit, seien nicht nachvollziehbar. „Warum hat sich das Land Kärnten im Zuge der Heta-Abschlagszahlung in Höhe von 1,2 Milliarden Euro im Jahr 2015 viel besser dargestellt als im Jahr 2019? Auf Grundlage der vorgeschriebenen Bewertungskontinuität muss geklärt werden, welche Bilanz falsch ist. Die Eröffnungsbilanz 2019 ist jedenfalls ein weiteres Indiz dafür, dass Kärnten niemals die 1,2 Mrd. Euro zahlen hätte dürfen“, stellen Leyroutz und Lobnig fest.