Impfwillige nicht mit einem höchst umstrittenen Produkt zwangsbeglücken
Welche Konsequenzen zieht die Kärntner Gesundheitsbehörde aus den bekannt gewordenen Problemfällen rund um das Präparat von Astra Zeneca?
„Impfwillige in Kärnten dürfen nicht mit einem Corona-Impfserum zwangsbeglückt werden. Die Gesundheitsbehörde hat dafür Sorge zu tragen, dass für Impfwillige Wahlfreiheit hinsichtlich des gewünschten Corona-Impfstoffes besteht. Man muss sich zwei Fragen stellen: Welche Konsequenzen zieht die Kärntner Gesundheitsbehörde aus den bekannt gewordenen Problemfällen rund um das Präparat von Astra Zeneca? Wieso wurde seitens der Landesregierung nicht schon längst Sorge dafür getragen, dass ausreichend Alternativangebote zur Verfügung stehen?“, erklärt der Kärntner FPÖ-Landesparteichef Klubobmann Mag. Gernot Darmann.
Nach mehreren Monaten Vorlaufzeit und dem Wissen um die unterschiedlichen Angebote am Markt seien impfwilligen Bürgern die nachgefragten Vakzine in ausreichender Zahl und ohne weitere Ausreden bereit zu stellen.
Auch erste Erfahrungen bei niedergelassenen Ärzten zeigen Versäumnisse der Gesundheitspolitik auf. „Die Patienten lehnen in den Arztpraxen die Zwangsbeglückung mit einem Produkt, das in negative Schlagzeilen geraten ist, ab“, betont Darmann abschließend.