Illegale türkische Doppelstaatsbürger endlich aufdecken!
Verfahren beschleunigen, um Wahlbetrug durch Türken am 15. Oktober zu verhindern – Bis 8. September Richtigstellung der Wählerverzeichnisse möglich - Demokratiepolitischer Skandal der Sonderklasse, wissentlich den absehbaren Wahlbetrug zuzulassen
„Es muss doch in zehn Wochen möglich sein, festzustellen, ob namentlich bekannte Personen neben ihrer türkischen auch die österreichische Staatsbürgerschaft illegaler Weise besitzen“, wundert sich der Kärntner FPÖ-Obmann Landesrat Mag. Gernot Darmann darüber, dass in Kärnten noch immer keine Ergebnisse über die eingeleiteten Feststellungsverfahren bekannt gegeben wurden. Darmann hat am 30. Mai dem zuständigen Referenten in der Landesregierung, Landeshauptmann Peter Kaiser, einen Datenstick mit den Namen der verdächtigen Türken übergeben. „Am 12. Juli teilte LH Kaiser mit, dass konkret gegen 624 Personen ermittelt wird. Seither hört man nichts mehr, aber die Zeit drängt“, betont Darmann mit Hinweis auf die Nationalratswahl am 15. Oktober und den letztmöglichen Tag zur Richtigstellung der Wählerverzeichnisse am 8. September.
Die Gemeinden müssen in der dritten Augustwoche mit der Auflegung der Wählerverzeichnisse beginnen. „Bis dahin sollten die illegalen türkischen Doppelstaatsbürger bzw. Scheinstaatsbürger aufgedeckt sein, damit sie vom Wählerverzeichnis gestrichen werden können“, fordert Darmann. Er verlangt eine Beschleunigung der Feststellungsverfahren. Bei diesem Thema dürfe es keine Sommerpause geben, da es um die Verhinderung von Wahlbetrug gehe. „Die Ausübung des Wahlrechtes durch einen illegalen Doppelstaatsbürger ist eindeutig Wahlbetrug. Und dieser Wahlbetrug gehört im Vorfeld entschieden bekämpft“, betont der FPÖ-Obmann. Landeshauptmann Peter Kaiser sei verantwortlich dafür, dass alle Gemeindewahlbehörden rechtzeitig die nötigen Informationen über die fraglichen Personen bekommen.
Für Darmann ist es unverständlich, dass das Innenministerium auf ein Rechtsgutachten verweist, dem zufolge sich die Aberkennung des Wahlrechts für türkisch-österreichische Doppelstaatsbürger bis 15. Oktober verfahrenstechnisch nicht mehr ausgehe. „Das stellt für sich genommen schon einen demokratiepolitischen Skandal der Sonderklasse dar, wissentlich den absehbaren Wahlbetrug zuzulassen“, erklärt Darmann abschließend.