1,2 Milliarden vom Land waren für Rechnungshöfe bei Hypo-Heta-Bericht kein Prüfthema
Der teure Verzicht auf Besserungsklausel durch SPÖ-Finanzlandesrätin Gabriele Schaunig-Kandut wird im Prüfbericht nicht bewertet
„Wir kennen jetzt alle technischen Details des Rückkaufs der landesbehafteten Schuldtitel Hypo-Abbaubank Heta durch den Kärntner Auszahlungsfonds (KAF)“. So kommentiert der Kärntner FPÖ-Landesparteichef Klubobmann Mag. Gernot Darmann den aktuellen gemeinsamen Prüfbericht des Bundes- und Landesrechnungshofes über den Erwerb der Schuldpapiere. „Die Rechnungshöfe stellen in ihrer Einleitung fest, dass sie zwei Dinge nicht überprüft haben: Sie haben weder die unerwartet hohen Erlöse, die beim Verkauf der Hypo-Vermögenswerte erzielt werden, bewertet, noch alle Gutachten, die im Zusammenhang mit der Transaktion standen. Damit wurde auch die Festlegung des Kärntner Beitrages von 1,2 Milliarden Euro, unter parteipolitisch motivierter Ausklammerung einer Besserungsklausel für den Fall höherer Heta-Verlaufserlösen nicht beurteilt“, führt Darmann aus. „Die Kernfrage aus Kärntner Sicht, wie es zu bewerten ist, dass das Land 1,2 Milliarden Euro bezahlen musste, unabhängig davon, wieviel beim Verkauf der Hypo-Werte rausschaut, bleibt im Bericht der Rechnungshöfe völlig außer Acht. Die Prüfer haben diese Frage nicht als Gegenstand ihrer Prüfung betrachtet“, teilt Darmann mit.
Auf über 150 Seiten dokumentieren sie umfassend, wie der Ankauf der Papiere von 2015 bis 2017 zu welchen Kosten über die Bühne ging. Daraus könne man u.a. entnehmen, dass der KAF bisher 8,9 Milliarden Euro an Hypo-Gläubiger bezahlt hat.
Diese Ausgaben seien zu über 100 Prozent durch die Heta-Verkaufserlöse gedeckt, teilt Darmann unter Berufung auf eine Aussendung der Finanzmarktaufsicht vom 13.September 2019 mit. Darin heißt es, dass durch „die geordnete Abwicklung unter dem Dach der FMA bisher bereits mehr als 10 Milliarden erlöst werden konnten". Die Rechnungshöfe berichten, dass man vor 4 Jahren mit weit weniger gerechnet habe. Die unerwarteten Mehrerlöse der Heta flossen über eine Gesellschaft des Bundes (ABBAG) in den KAF. „Nur das Land Kärnten musste Steuergeld aufwenden, der Bund kann auf die Heta-Eröse zurückgreifen, so Darmann.
Die Rechnungshöfe legen auch dar, dass es für alle Betroffenen in der Hypo-Heta-Causa eine Besserungsklausel gibt, nur nicht für das Land Kärnten: Für den letzten Eigentümer der Hypo Alpe Adria Bank, den Bayern, gab es aus den Heta-Erlösen bereits eine Nachzahlung von über 1,2 Mrd €. Alle Gläubiger, die bereits 90 Prozent ihres Kapitals kassiert haben, können eine Nachzahlung, als sogenannten „bedingten zusätzlichen Kaufpreis“ erwarten. Auch der Bund profitiert vom Heta-Erfolg.
„Das Land Kärnten ist der einzige Beteiligte, der sich nicht ausbedungen hat, dass er von höheren Heta-Zahlungen partizipiert“, stellt Darmann anhand des Berichtes der Rechnungshöfe fest. Dieses Versäumnis von LH Peter Kaiser und Finanzreferentin LHStv Dr. Gabriele Schaunig-Kandut sei aber nicht auf dem Prüfstand der Rechnungshöfe gestanden.
Abschließend verweist Darmann noch auf einen Hoffnungsschimmer. „Die Rechnungshöfe halten fest, dass die Landesgesellschaft KAF durch Kursgewinne beim Ankauf der Nullkuponanleihen der Hypo-Gläubiger buchmäßige Erträge in Höhe von 415,6 Millionen Euro erzielt habe. Dieser Betrag dürfte dank der außerordentlich guten Heta-Erlöse im KAF bleiben. Die Landesregierung muss alles tun, dass diese Summe dem Land zugutekommt und nicht vom Bund abgezogen wird“, fordert Darmann abschließend.