Höchstgericht lehnte Lkw-Fahrverbot auf der B70 ab
Absurd, wenn einzelne dafür einen Politiker verantwortlich machen
„Es ist seltsam, wenn Vertreter einer Bürgerinitiative ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes nicht zur Kenntnis nehmen und dann einen Politiker dafür verantwortlich machen wollen. Man erkennt daran, welche Ziele einzelne vor der Wahl verfolgen. Jeder kann sich darauf einen Reim bilden.“ So kommentiert der Klubobmann der FPÖ Kärnten, Christian Leyroutz, die Plakataktionen eines Sprechers der Anrainer der B 70 in der Gemeinde Grafenstein.
Leyroutz erinnert daran, dass der Verfassungsgerichtshof Ende des Vorjahres ein Lkw-Fahrverbot auf der B 70 im Abschnitt Dolina-Wabelsdorf abgelehnt hat. Jeder, auch LR Gernot Darmann, müsse sich an höchstgerichtliche Urteile halten. Vertreter der Bürgerinitiative erwarten sich trotzdem eine Entscheidung dagegen und weil die nicht getroffen wird, wird Stimmung gegen LR Darmann gemacht.
Dabei habe LR Darmann eine klare Position. „Er ist bereit, ein neues Lkw-Fahrverbot zu erlassen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen (Lkw-Zählungen etc.) gegeben sind und wenn die Forderung der Gemeinde Grafenstein erfüllt ist, dass es zu keinem Ausweichverkehr mitten durchs Ortszentrum kommt“, teilt Leyroutz mit. Dafür müsse es ein Lkw-Fahrverbot auf der Landesstraße L 116 geben. „Zuständig dafür ist die BH Klagenfurt, an die in Absprache mit LR Darmann die nötigen Ansuchen gestellt wurden. Das Verfahren bei der BH läuft“, betont Leyroutz abschließend.