Heimgesetz setzt völlig falsche Prioritäten!
Chance versäumt, die Rechte von Heimbewohnern zu stärken
„Es ist für die FPÖ angesichts der Energiekrise nicht nachvollziehbar, warum im Heimgesetz keine Verpflichtung vorgesehen wird, dass jedes Pflegeheim in Kärnten mit einer Notstromanlage ausgestattet werden muss. Es ist zu wenig, hier nur vorzuschreiben, dass jedes Heim einen Plan erstellen muss. Ein Plan hilft nichts, wenn durch einen Stromausfall die Bewohner akut gefährdet werden! Gleichzeitig ist es unverständlich, dass Heime gezwungen werden, ein Qualitätssystem anzukaufen und zu implementieren, auch wenn sie zu wenige Pflegekräfte zur Versorgung der Bewohner haben. Aufgrund dieser falschen Prioritäten lehnte die FPÖ das neue Heimgesetz im Landtag ab“, teilt FPÖ-Sozialsprecher LAbg. Harald Trettenbrein mit.
„Wir sagen ja zu Qualitätssystemen, aber diese sollen nur erarbeitet werden, wenn Mitarbeiter dadurch nicht von der Pflege abgezogen werden müssen. Denn eine Zertifizierung erfordert einen enormen Zeitaufwand der Mitarbeiter. Wir dürfen den ohnehin schon massiv überlasteten Pflegekräften nicht zusätzliche Arbeit aufbürden“, so Trettenbrein. Er verweist in dem Zusammenhang auch auf die FPÖ-Forderung nach einen „Pflege-Scheck“ in Höhe von 1.000 Euro pro Monat für pflegende Angehörige, damit die Pflege zuhause leistbar bleibt und ältere Menschen länger zuhause bleiben können.
Trettenbrein weist auch darauf, dass SPÖ und ÖVP bei der heutigen Gesetzesänderung auch eine wichtige Reform vergessen haben. „Die Kärntner Pflegeanwältin Bettina Irrasch weist darauf hin, dass die Rechte der Heimbewohner derzeit völlig unzureichend ausformuliert sind und nicht dem letzten wissenschaftlichen Standard entsprechen. SPÖ und ÖVP ändern das Heimgesetz, ohne etwas an der gesetzlichen Entmündigung der Heimbewohner zu ändern“, erklärt Trettenbrein. „Wie rechtlos Bewohner sind, haben viele überschießende Einschränkungen während der Coronakrise gezeigt“, so der FPÖ-Sozialsprecher abschließend.