Hearing-Ergebnis zur Schulleiterbestellung im Minderheitenschulwesen ist zu akzeptieren!
3. LT-Präs. Josef Lobnig: Einholung von Gutachten bestätigt Rechtswidrigkeit der Verlautbarungsverordnung
Die Kärntner Freiheitlichen sehen sich in ihrer Kritik rund um die Schulleiterbestellung in Völkermarkt und Eberndorf, durch die gestrige Ankündigung eines Rechtsgutachtens, bestätigt. „Es hat sich gelohnt, dass wir die rechtlich nicht gedeckte Vorgehensweise, Objektivierungsergebnisse zu ignorieren und Kandidaten mit Slowenischkenntnissen zu bevorzugen, aufgezeigt haben“, zeigt sich heute der FPÖ-Minderheitensprecher, 3. LT-Präsident Josef Lobnig überzeugt. Er vermutet jedoch, dass es SPÖ und Grüne darauf anlegen, mit Hilfe eines Gutachtens, das Ergebnis des Hearings zu kippen, um ihre Wunschkandidaten vorreihen zu können.
Für Lobnig steht es außer Frage, dass Entscheidungen einer unabhängigen Kommission zu akzeptieren sind und nicht durch politische Willkür außer Kraft gesetzt werden dürfen. „Die Diskriminierung von einsprachigen Pädagogen werden wir sicherlich nicht hinnehmen und das sollte auch Landesschulratspräsident Rudolf Altersberger, der kürzlich meinte, dass einsprachige Schulleiter wie Rettungsschwimmer ohne Schwimmkurs sind, beherzigen“, so Lobnig.
Die Verlautbarungsverordnung des Landesschulrates ist rechtswidrig, dies wurde auch bereits im „Dialogforum“ bekräftigt. „Daher ist Landeshauptmann Peter Kaiser wiederholt aufgefordert, rechtskonform vorzugehen und die Erstgereihten als Schulleiter zu bestätigen. Im Falle einer rechtswidrigen Bestellung muss jedem Entscheidungsträger bewusst sein, dass er damit einen Amtsmissbrauch begeht, der seine gerichtlichen Folgen nach sich zieht“, schließt Lobnig.