Häuslbauerbonus muss im neuen Wohnbauförderungsgesetz verankert werden!
Automatische jährliche Valorisierung bei Einkommensgrenzen notwendig – Letzte Erhöhung erfolgte 2011
Hinsichtlich der heute von LH Kaiser und Wohnbaureferentin Schaunig-Kandut angekündigten Erhöhung der Einkommensgrenzen für den Bezug der Wohnbauförderung und das Recht für die Anmietung einer geförderten Wohnung erklärt der Kärntner FPÖ-Obmann Landesrat Mag. Gernot Darmann, dass eine automatische jährliche Valorisierung der Grenzbeträge notwendig wäre. Die Erhöhung der Einkommensgrenzen erfolge jetzt nur, weil mehr als 10 % Veränderung gemessen an der Ausgangsindexzahl eingetreten ist – die letzte Valorisierung erfolgte 2011!
„Wichtig ist nun, dass es nicht wieder bei der SPÖ-Ankündigungspolitik bleibt. Es muss endlich der Bürokratie der Marsch geblasen werden, damit wir in Kärnten wieder eine einfache und unbürokratische Wohnbauförderung bekommen. Der von der FPÖ vorgeschlagene Kärntner Häuslbauerbonus, der eine Direktförderung darstellt, muss auch im neuen Wohnbauförderungsgesetz verankert werden“, fordert Darmann. Ebenso dürfe bei den gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften nur mehr dann eine vorzeitige begünstigte Tilgung von Darlehen möglich sein, wenn dies den Mietern zugutekommt.