Großmoschee in Klagenfurt: SPÖ-Bürgermeisterin Maria-Luise Mathiaschitz muss endlich für Aufklärung sorgen!
Unerträgliche Abgehobenheit der Bürgermeisterin – Antworten im Gemeinderat verweigert – Wurde Gutachten der Ortsbildpflegekommission eingeholt?
Heftige Kritik an der Klagenfurter SPÖ-Bürgermeisterin Maria-Luise Mathiaschitz übt heute der Kärntner FPÖ-Chef Klubobmann Mag. Gernot Darmann, nachdem diese in der gestrigen Sitzung des Klagenfurter Gemeinderates die Beantwortung von Fragen zum geplanten Bau eines Islamzentrums samt Großmoschee in Klagenfurt verweigerte und keine Diskussion zuließ. „Der Umgang der Bürgermeisterin mit Transparenz und dem berechtigten Interesse der Bevölkerung an Informationen zur geplanten Großmoschee ist unerträglich. Die Abgehobenheit und Überheblichkeit von Mathiaschitz zeigt sich nicht nur im Umgang mit ihren eigenen Mitarbeitern, sondern auch beim Moschee-Projekt“, so Darmann.
„Es gibt ein enormes Interesse der Bevölkerung an Aufklärung“, so Darmann mit Hinweis auf eine Online-Petition gegen den Bau des größten Islamzentrums Kärntens, welche aktuell bereits über 13.200 Bürger unterzeichnet haben. „Aber Mathischitz verweigert den Kärntnerinnen und Kärntnern diese Aufklärung in selbstherrlicher Manier!“ Auch in der gestrigen Gemeinderatssitzung habe sich ihre menschenverachtende Ausdrucksweise wieder gezeigt. „Der Hochmut und die Überheblichkeit, wie die SPÖ in Kärnten regiert, ist nicht länger tragbar. Auch wenn sie sich oft so gebärdet, ist Mathiaschitz keine absolutistische Herrscherin, sondern einzig und allein vom Volk gewählt. Und diesem Volk ist sie Rechenschaft schuldig. Erst recht, wenn Mathiaschitz im vorliegenden Fall als Baubehörde erster Instanz selbst die Verantwortung trägt“, betont der FPÖ-Chef.
Als Bürgermeisterin müsse Mathiaschitz sofort und umfassend die offenen Fragen zur geplanten Moschee beantworten. „Zu den vielen offenen Fragen gehört auch, ob im Bauverfahren wie gesetzlich vorgesehen ein Gutachten der Ortsbildpflegekommission eingeholt wurde“, erklärt Darmann unter Hinweis auf § 13 Abs. 3 der Kärntner Bauordnung. Dort ist eindeutig geregelt, dass die Behörde bei Vorhaben, die wegen ihrer außergewöhnlichen Architektur oder Größe (Höhe) von der örtlichen Bautradition wesentlich abweichen, im Rahmen der Vorprüfung ein Gutachten der Ortsbildpflegekommission einzuholen hat. Ihr Gutachten wäre jedenfalls zu berücksichtigen. „Im vorliegenden Fall, wo eine 17 mal 17 Meter große Moschee errichtet werden soll, wäre die Einholung eines solchen Gutachtens mit Sicherheit notwendig gewesen“, so Darmann abschließend.