FPÖ Kärnten lehnt geplantes Kärntner Raumordnungsgesetz kategorisch ab
Verpfuschter Gesetzesentwurf beinhaltet zahlreiche negative Auswirkungen auf Bürger und Gemeinden. FPÖ fordert: Zurück an den Start. Enquete wird beantragt.
In einer gemeinsamen Pressekonferenz präsentierten heute die drei FPÖ-Bürgermeister NAbg. Erwin Angerer (Kärntner Spitzenkandidat für die Nationalratswahl 2019), NAbg. Maximilian Linder (Vizepräsident des Kärntner Gemeindebundes) und Bundesrat Josef Ofner (Landesparteisekretär) die Ergebnisse der gestern in Wernberg stattgefundenen „Bürgermeister-Konferenz“ der FPÖ Kärnten, an der hochrangige Gemeindevertreter aus ganz Kärnten teilgenommen haben. Thema der „Bürgermeister-Konferenz“ war das von SPÖ-Landesrat Daniel Fellner geplante neue Kärntner Raumordnungsgesetz, das derzeit die Wogen bei Gemeinden und Bürgern hochgehen lässt, wie die Gemeindemandatare unisono bestätigten. Für Bgm. Erwin Angerer ist daher klar: „Die Diskussion bei der Bürgermeister-Konferenz hat unmissverständlich gezeigt, dass dem Gesetzesentwurf keine Zustimmung gegeben werden kann. Die FPÖ Kärnten lehnt das Gesetz in seiner vorliegenden Form kategorisch ab. Daher sagen wir: Zurück an den Start. Es muss ein Diskussionsprozess eingeleitet und Gemeinden und Bürgermeister eingebunden werden.“ Für Angerer stehe das Gesetz für „drei E“, nämlich „Entmündigung, Enteignung und Entvölkerung.“ Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf werde den Gemeinden das Recht auf Selbstverwaltung genommen und die Abwanderung weiter verstärkt.
Die Hauptkritikpunkte an dem Gesetz:
- Künftig werden Aufschließungsflächen (also als Bauland gewidmete Flächen wie Obstgärten) in die Bauflächenbilanz eingerechnet. Dadurch würde die Bauflächenbilanz der Gemeinden drastisch nach oben gehen. Wenn die Bauflächenbilanz den Bedarf der Gemeinde für mehr als 15 Jahre übersteigt, wären neue Widmungen nur mehr möglich, wenn gleichzeitig Rückwidmungen durchgeführt werden.
- Der Willkür wird dadurch Tür und Tor geöffnet und es kommt zu einem Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz: Nach welchen Kriterien soll der Bürgermeister entscheiden, welche Flächen rückgewidmet werden und welche nicht? Rechtsstreitigkeiten sind vorprogrammiert.
- Es stellt sich die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzesentwurfs.
- Personen, deren Grundstücke rückgewidmet werden, werden sicherlich den Rechtsweg beschreiten. Es besteht die Gefahr, dass die Kosten für die Gerichtsverfahren und/ oder Entschädigungen von den Gemeinden getragen werden müssen.
- Anstatt dass es zu einer Verfahrensvereinfachung kommt, werden sich die Verfahren aufgrund der Rechtsunsicherheit in die Länge ziehen.
- Wenn ein Aufschließungsgebiet 20 Jahre nicht verbaut wird, kann es ohne Entschädigung rückgewidmet werden – bedeutet quasi eine Enteignung für die Grundbesitzer.
- Unter 20 Jahre muss die Gemeinde eine Entschädigung zahlen – aufgrund der prekären Situation vieler Kärntner Gemeinden wäre das für diese nicht finanzierbar.
- Viele Grundbesitzer haben Baugründe als Besicherungen bei Kreditaufnahmen bei Banken angegeben. Wenn diese rückgewidmet werden, fällt auch die Besicherung der Kredite weg. Die Bank könnte die Kredite fällig stellen.
- In den Gemeinden müssen Siedlungskerne definiert werden. Nur dort darf noch gewidmet werden. Das bedeutet eine massive Benachteiligung der ländlichen Region.
- Innerhalb der nächsten 5 Jahren nach in Kraft treten des Gesetzes muss ein neues ÖEK (Örtliches Entwicklungskonzept) erstellt werden, egal wann das alte in Kraft getreten ist. Das bedeutet Aufwand und enorme Zusatzkosten für die Gemeinden.
Bgm. Josef Ofner kritisiert: „Die Kärntner Bürgermeister fordern seit Jahren eine Verwaltungsvereinfachung und eine schnellere Abarbeitung von Widmungsverfahren. Anstatt das umzusetzen, wird versucht, in einer Husch-Pfusch-Aktion ein Gesetz zu verabschieden, das einen erheblichen Angriff die Gemeindeautonomie bedeutet.“ Daher gebe es eine klare ablehnende Haltung der FPÖ. „Der Freiheitliche Landtagsklub wird einen Antrag auf Abhaltung einer Enquete zu dieser Thematik einbringen, bei welcher mit Experten das Thema fachlich erörtert werden soll, damit man zu einem sinnvollen und tragfähigen Gesetzesentwurf kommt“, sagt Ofner.
Scharfe Kritik an der Vorgehensweise von Landesrat Fellner übt Bgm. Maximilian Linder: „Obwohl die Gemeinden massiv betroffen sind, hat es bis dato keine einzige Verhandlung des zuständigen Referenten mit dem Gemeindebund gegeben. Dies hat uns der Kärntner Gemeindebund-Präsident Bgm. Peter Stauber (SPÖ) bei der gestrigen Vorstandsitzung des Gemeindebundes bestätigt.“ Eine derartige Informationsverweigerung des zuständigen Referenten über ein Gesetz, das zum einen gravierende Auswirkungen auf die Gemeinden hat und zum anderen tiefgreifende Einschnitte in die Gemeindeautonomie bedeutet, sei beispiellos. Auch Bürgermeister von SPÖ und ÖVP würden dies kritisieren. Fellner stürze die Gemeinden in einen Zustand der Rechtsunsicherheit, zwinge sie, Rückwidmungen durchzuführen, und fördere die Aushöhlung des ländlichen Raums. Der derzeitige Gesetzesentwurf schaffe nur Probleme und bringe keine Lösungen. „Wir erwarten uns endlich ausführliche Informationen darüber, welche Auswirkung das neue Kärntner Raumordnungsgesetz auf die einzelnen Gemeinden hat. Entweder beginnt Fellner mit dem Gemeindebund ernsthaft zu verhandeln oder es wird eine negative Stellungnahme im Begutachtungsverfahren geben“, so Linder abschließend.