FPÖ Kärnten gegen Änderung der Landesverfassung
Kärntner Regierungskoalition verlässt Weg der Einstimmigkeit in Verfassungsfragen
Die Minderheitenrechte sind in der Bundesverfassung verankert und geregelt. Mit der künftigen Verankerung der slowenischen Volksgruppe in Kärntens Landesverfassung wurde viel Staub aufgewirbelt und wie Wortmeldungen der Auskunftspersonen in der heutigen Sitzung des Rechts- und Verfassungsausschusses im Kärntner Landtag zeigten, schürte man durch dieses Unterfangen Unzufriedenheit auf Seiten der Kärntner Slowenen. Darauf machte heute der Klubobmann der Freiheitlichen in Kärnten, Christian Leyroutz, aufmerksam. „Denn die Landessprache ist und bleibt deutsch. Daran konnten auch die engagiertesten slowenophilen Politiker der Koalitionsregierung nichts ändern“, so Leyroutz.
„Durch die Abschaffung der Konzentrationsregierung in der Verfassung wird eine Kontrolle der Regierungsarbeit durch die Oppositionsparteien unmöglich gemacht“, begründet Christian Leyroutz, des Weiteren das Nein seiner Partei zur Reform der Landesverfassung. Die Akteneinsicht sei lediglich für Verhandlungsgegenstände des Landtages gegeben und wird der Willkür des jeweiligen Regierungsmitgliedes unterliegen, da es keinerlei rechtliche Handhabe zur Durchsetzung des Einsichtsrechtes gibt.
Leyroutz verweist auch darauf, dass die Opposition in der Steiermark mit der Abschaffung der Konzentrationsregierung äußerst schlechte Erfahrung gemacht hat. „Die FPÖ Steiermark als größte Oppositionspartei hat der Verfassungsänderung in der letzten Legislaturperiode zugestimmt, nun jedoch mit großen Informationsdefiziten und Intransparenz zu kämpfen“, führt Leyroutz aus.
„Verfassungsreformen sind in der Vergangenheit immer einstimmig beschlossen worden. Es ist daher ein historischer Akt, dass die Regierungskoalition von SPÖ, ÖVP und Grünen, mit dem heutigen Beschluss im Rechts- und Verfassungsausschuss des Kärntner Landtages den Weg des Miteinanders beendet hat“, schließt Leyroutz.