FPÖ fordert weiterhin Verankerung des Schutzes unserer Almen in der Kärntner Landesverfassung!
SPÖ-ÖVP-Gesetz zum Seenvolksbegehren ist klare Themenverfehlung und schützt weder unsere Seen noch unsere Almen!
„Es handelt sich um einen Bauchfleck der Kärntner Landesregierung mit Ansage“, so bezeichnet der freiheitliche Naturschutzsprecher LAbg. Christoph Staudacher den SPÖ/ÖVP-Begutachtungsentwurf zum Kärntner Seenvolksbegehren. Verstärkt wird diese Wahrnehmung durch die zahlreichen negativen Stellungnahmen zum Begutachtungsentwurf. „Der Gesetzesentwurf schießt meilenweit am Ziel vorbei, denn der Grundsatzbeschluss des Landtages hat ein klares Bekenntnis zum Erhalt aller öffentlichen Seegrundstücke zum Inhalt, die auf einem Verkaufsverbot fußt. Der Begutachtungsentwurf sieht jedoch die Sicherung des Zugangs der Allgemeinheit zu Bergen, Seen, Flüssen und sonstigen Naturschönheiten vor. Das ist ein wesentlich anderer Ansatz“, so Staudacher.
Im Zusammenhang mit dieser krassen Themenverfehlung erneuert auch der stellvertretende FPÖ-Klubobmann Harald Trettenbrein eine zentrale Forderung der Kärntner Freiheitlichen: „Es geht in erster Linie darum unsere heimische Naturlandschaft vor überbordender Bebauung und Zerstörung zu schützen. Aus diesem Grund fordern wir auch, dass der Schutz unserer Almen in der Kärntner Landesverfassung verankert wird. Unsere Natur darf nicht für Windkraftmonster und Zweitwohnsitzprojekte geopfert werden!“
„Den bekannten Begutachtungsentwurf zum Seenvolksbegehren werden wird in dieser Form jedenfalls nicht unterstützen, so Staudacher und Trettenbrein unisono.