FPÖ fordert Neuverhandlungen mit Bund aufgrund massiver Mehrerlöse aus Heta-Verwertung!
Verzicht auf Besserungsklausel erweist sich als Desaster - FPÖ für Erhalt des Kärntner Zukunftsfonds – Sachverhaltsdarstellung und Überprüfung durch Landesrechnungshof angekündigt
In einer gemeinsamen Pressekonferenz kündigten der Kärntner FPÖ-Obmann Landesrat Mag. Gernot Darmann, FPÖ-Klubobmann Mag. Christian Leyroutz und Nationalratsabgeordneter Erwin Angerer entschiedenen Widerstand der FPÖ gegen die Auflösung des Kärntner Zukunftsfonds an, welche von der Koalition im Eiltempo und ohne Begutachtung durchgezogen wird. Die FPÖ werde eine Sachverhaltsdarstellung einbringen und eine Überprüfung durch den Landesrechnungshof beantragen. Sollten durch diese Schritte keine Transparenz gegeben und Fragen offen sein, stehe in der kommenden Legislaturperiode auch ein weiterer Untersuchungssauschuss im Raum. Neuerlich forderte Darmann von der SPÖ-geführten Koalition sofortige Neuverhandlungen Kärntens mit dem Bund ein, da sich die Erlöse aus der Heta-Verwertung massiv erhöht haben.
Der FPÖ-Obmann erinnerte daran, dass die Kärntner Regierungskoalition im Vorjahr die 1,2 Milliarden Euro für den sogenannten „Heta-Vergleich“ unter der verfehlten Annahme aufgenommen hat, dass bei der Verwertung der Heta-Assets nur 6 Milliarden Euro herauskommen. „Jeder Laie und erst Recht Experten konnten im Vorjahr bereits erkennen, dass die Erlöse deutlich höher ausfallen werden. Tatsächlich sind es heute bereits 7,9 Milliarden und werden am Ende wohl klar über 9 Milliarden Euro sein. Damit hat sich die Geschäftsgrundlage massiv geändert. LH Kaiser und Finanzreferentin Schaunig-Kandut müssen spätestens jetzt erkennen, dass sie nach Änderung der Geschäftsgrundlage im Interesse Kärntens verpflichtet sind, in sofortige Nachverhandlungen mit der Bundesregierung einzutreten, anstatt den 500 Mio. Euro schweren Kärntner Zukunftsfonds binnen weniger Tage aufzulösen und zu opfern“, betonte Darmann.
Es erweise sich nun als absolutes Desaster und Vernichtung von Kärntner Steuergeld, dass die rot-schwarz-grüne Koalition im Gegensatz zur Bayern LB keine vertragliche Besserungsklausel für das Bundesland Kärnten ausverhandelt hat. „Diese Besserungsklausel war im Vorjahr ein zentraler und vielfach eingeforderter Punkt für eine Zustimmung der FPÖ zu einem Heta-Vergleich. Leider hat Schaunig mit Rückendeckung von ÖVP und Grünen diese Aufforderung einfach ignoriert und damit wissentlich einen Schaden für das Land Kärnten in Kauf genommen“, betont der FPÖ-Chef. Einmal mehr machte Darmann deutlich, dass 2004 alle Parteien der Haftungsübernahme bzw. -ausweitung durch das Land Kärnten zugestimmt haben und der permanente Versuch von SPÖ, ÖVP und Grünen, sich hier aus der Verantwortung zu stehlen, kläglich scheitere. „Kaiser, Rohr, Seiser, Köfer (damals SPÖ), Hueter und Holub haben alle mitgestimmt. Den wahren finanziellen Schaden zu Lasten der Steuerzahler haben SPÖ und ÖVP seit der ´Verstaatlichung ohne Not´ im Jahr 2009 bis herauf zum letztjährigen sogenannten Heta-Vergleich angerichtet. Sie haben das auch politisch zu verantworten“, erklärte Darmann.
Als „Anschlag auf die Demokratie“ bezeichnete FPÖ-Klubobmann Leyroutz die im Schnellverfahren geplante Aufhebung des Verfassungsgesetzes zum Zukunftsfonds. Ohne Transparenz und ohne Begutachtungsverfahren ein Verfassungsgesetz zum Schaden Kärntens auszuhebeln sei ein Skandal, der seinesgleichen sucht. Über banale Themen werde in der Öffentlichkeit diskutiert und wenn es um den Verlust von Hunderten Millionen Euro für Kärnten geht, wird Geheimhaltung zur Maxime erklärt.
„Das werden wir nicht akzeptieren. Wir werden alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen “, stellt Leyroutz Finanzreferentin Schaunig die Rute ins Fenster. Eine Sachverhaltsdarstellung ergeht an die Staatsanwaltschaft sowie an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft und eine Überprüfung dieser Causa auf Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit werden die FPÖ-Abgeordneten über den Landesrechnungshof einfordern. Ein entsprechender Antrag wird in der nächsten Landtagssitzung eingebracht. „Wir werden auch prüfen, ob man gegen die Auflösung des Zukunftsfonds beim Verfassungsgerichtshof Beschwerde führen kann. Schließlich geht es um die Verletzung elementarster Grund- und Verfassungsrechte“, betonte Leyroutz.