FPÖ fordert generelle Streichung der Mindestsicherung für Asylanten!
Grundversorgung ist ausreichend - Rot-grün-schwarze Koalition in Kärnten nimmt steigende Ausgaben für Migranten tatenlos hin
Nachdem nach dem Burgenland mit Vorarlberg heute ein weiteres Bundesland eine Verschärfung der Mindestsicherungsregeln insbesondere für Asylberechtigte beschließt, fordert der Kärntner FPÖ-Obmann Landesrat Mag. Gernot Darmann die Kärntner Regierungskoalition zum sofortigen Handeln auf. „Die Diskussion um eine Reduzierung der Mindestsicherung geht am eigentlichen Problem vorbei. Ich fordere endlich die generelle Streichung der Mindestsicherung für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte. Österreich darf nicht weiter das Sozialamt für die halbe Welt sein. Personen, die noch keinen Cent in das österreichische Sozialsystem eingezahlt haben, dürfen auch keine Mindestsicherung erhalten“, betont Darmann. Für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte wäre die Grundversorgung völlig ausreichend.
Die geltende Rechtslage animiere Personen geradezu, tausende Kilometer weit den Weg nach Österreich zu suchen, um es sich hier in unserem Sozialsystem gemütlich zu machen. „So wird weitere ungezügelte Zuwanderung unter dem Deckmantel des Asyls gefördert. Das bringt das gesamte System in Kürze zum Kollabieren. Die Mindestsicherung wurde geschaffen, um den Menschen einen entsprechenden Wiedereinstieg ins Arbeitsleben zu ermöglichen, was auch gut und richtig ist. Aber sie war nie dafür gedacht, auch eine Völkerwanderung zu finanzieren, wie sie seit 2015 stattfindet“, so der FPÖ-Chef.
„Einzig das rot-grüne Wien und das rot-grün-schwarze Kärnten verweigern bisher eine Reform der Mindestsicherung – zum Schaden der eigenen Steuerzahler. SPÖ und Grüne in Kärnten geben mit braver Unterstützung der ÖVP lieber zig Millionen für Asylanten aus und sparen dafür bei der eigenen Bevölkerung“, kritisiert Darmann. Er weist darauf hin, dass der Großteil der Verfahren der rund 4.500 Asylwerber, welche derzeit in Kärnten leben, heuer abgeschlossen wird. „Wir erleben daher einen laufenden Zuzug in die Mindestsicherung und Wohnbeihilfe, der das Land und die Gemeinden viele Millionen kosten wird.“ Mit einer einfachen Änderung des Kärntner Grundversorgungsgesetzes könnte man dies ändern. Asylanten sollten demnach nicht nur vier Monate nach Abschluss des Asylverfahrens in der Grundversorgung bleiben, sondern generell. „Es wäre ein Gebot der Stunde, so zu handeln, aber die rot-grün-schwarze Koalition in Kärnten bleibt untätig.“