Einsprachige Pädagogen bei Schulleiterbestellung nicht benachteiligen
FPÖ Kärnten zu Minderheitenschulwesen: Einsprachige Pädagogen dürfen bei Schulleiterbesetzungen nicht benachteiligt werden - LH Peter Kaiser hat dringenden Handlungsbedarf
Mit der auf Bundesebene geänderten rechtlichen Grundlage für die künftige Bestellung von Schulleitern an zweisprachigen Schulen in Kärnten, sei zu befürchten, dass in Zukunft nur mehr zweisprachige Lehrer Direktor bzw. Schulleiter werden dürfen, kritisiert der FPÖ-Volksgruppensprecher und Landesparteiobmann-Stellvertreter, Dritter Landtagspräsident Josef Lobnig.
In Kärnten gilt seit 2001 das Kärntner Lehrerdienstrechtsgesetz, in dem detailliert geregelt ist, wie das Hearing und die Auswahl von Schulleitern zu erfolgen haben. Wichtige Kriterien sind z.B. Führungsverhalten, Belastbarkeit und soziale Sensibilität. Obwohl dort Slowenisch-Kenntnisse nicht angeführt sind, sollen diese plötzlich das allein ausschlaggebende Kriterium sein.
Derzeit sind in Kärnten 13 Leiterstellen öffentlicher Pflichtschulen für das Schuljahr 2016/17 ausgeschrieben. Davon fallen sechs Ausschreibungen in den Geltungsbereich des Minderheitenschulgesetzes. Für diese würden sich nur mehr Lehrer mit Slowenisch-Kenntnissen bzw. mit der zweisprachigen Lehramtsprüfung bewerben dürfen. Denn in der letzten Ausschreibung für Schulen in den zweisprachigen Bezirken wurde vom Land Kärnten (Verordnungsblatt des Landesschulrates für Kärnten vom 17. Juni 2016) festgelegt, dass Lehrer mit zweisprachiger Ausbildung bei der Direktorenbestellung "vorrangig in Betracht" kommen müssten.
"Das stellt eine klare Benachteiligung der einsprachigen Lehrer dar, die sich künftig nur mehr im Oberkärntner Schulbereich um eine Leiterfunktion bewerben können. Daher fordere ich den Bildungsreferenten LH Peter Kaiser auf, diese Ausschreibungsverordnung sofort zurückzunehmen bzw. neu auszuschreiben, um Chancengleichheit für alle zu garantieren und einsprachige Bewerber nicht zu benachteiligen. Außerdem ersuche ich alle Pädagogen, sich weiterhin für diese ausgeschriebenen Leiterstellen zu bewerben, weil nach derzeitiger Rechtslage Slowenisch-Kenntnisse nicht erforderlich sind", sagt Lobnig.
Mag. Elisabeth Dieringer-Granza, Vizepräsidentin des Kärntner Landesschulrates, weist darauf hin, dass derzeit mit vielen fadenscheinigen Begründungen argumentiert werde. Argumente, wie ein Schulleiter müsse der slowenischen Sprache mächtig sein, um sich mit den Eltern unterhalten zu können, seien nicht nachvollziehbar. Denn Deutsch sei sowohl die Staatssprache als auch die Schulsprache.
"Ich bin der festen Überzeugung, dass in einem modernen Schulleiter-Auswahlverfahren im ein- und zweisprachigen Bereich ganz neue Kriterien erarbeitet werden müssten, und es sicherlich nicht davon abhängt, ob ein Kandidat Slowenisch spricht oder nicht. Die wichtigste Forderung ist, dass die Parteipolitik aus dem Schulbereich verbannt wird", so Dieringer-Granza abschließend.