Bewirtschaftung der Kärntner Almen darf nicht gefährdet werden
Schutzstatus des Wolfes reduzieren
„Wir müssen alles tun, damit die vorbildliche Bewirtschaftung der Kärntner Almen, die ein hohes Kulturgut darstellt und einen großen touristischen Nutzen hat, auch in Zukunft möglich ist. Aus diesem Grund muss der Umgang mit dem Großraubwild kritisch beleuchtet werden“, fordert der Kärntner Jagd- und Nationalparkreferent Landesrat Mag. Gernot Darmann (FPÖ) angesichts der aktuellen Diskussion. „Wenn der Wolf in Kärnten heimisch wird und gleichzeitig unter strengem Schutz bleibt, ist die Almbewirtschaftung in der bisherigen Form bedroht. Das hätte u.a. massive negative Auswirkungen für den Nationalpark Hohe Tauern, wo wir uns mit Förderprogrammen bemühen, dass die seit Jahrhunderten bestehende Schafbeweidung erhalten bleibt“, warnt Darmann. Wenn Vieh auf die Alm getrieben wird, müsse es möglich sein, Großraubwild durch jagdliche Maßnahmen fernzuhalten.
Hier brauche man eine Lösung mit Augenmaß. „Die strengen EU-Auflagen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) verbieten derzeit alle Eingriffe. Ich werde mich in Wien dafür einsetzen, dass die neue Bundesregierung auf EU-Ebene eine Änderung etwa des Schutzstatus des Wolfes erreicht. Dazu müsste der Wolf in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie aus dem Anhang 4 (höchster Schutzstatus) in den Anhang 5 gestuft werden. Dadurch wäre eine maßvolle Regulierung durch die einzelnen EU-Staaten in gewissen Fällen möglich“, so der FPÖ-Landesrat. Darmann kann sich vorstellen, dass etwa während der Zeit des Auftriebes der Tiere auf die Almen eine Ausnahme von den Schonbestimmungen normiert wird.
„In allen Alpenländern gibt es diesen Wunsch, hier sollte Österreich eine führende Rolle einnehmen“, wünscht sich Darmann. Man müsse erste Hinweise, dass sich der Wolf in Kärnten ansiedelt, ernst nehmen. Neben dem Schutz von Menschen, gehe es vor allem um den Schutz der heimischen Bauern und des heimischen Viehs.