Asylschwindel in großem Stil zeigt, wie lax Kontrollen sind
LR Mag. Gernot Darmann: Prüfung von Vermögen der Migranten im Gesetz vorgesehen, aber findet in der Realität nicht statt
„Bei 45.000 Fällen von Asylwerbern, die ihr Vermögen verschwiegen haben und sich auf diese Weise in den vergangenen Jahren Leistungen des österreichischen Steuerzahlers erschwindelt haben, kann man nicht mehr von Einzelfällen sprechen. Sie deuten klar darauf hin, dass die behördlichen Kontrollen vor der Zuerkennung der Grundversorgung lax sind, ein weiteres Symptom der Willkommenskultur“, kritisiert der Obmann der Kärntner FPÖ LR Mag. Gernot Darmann.
Das könne man am Beispiel Kärntens gut erkennen. Die rot-grün-schwarze Koalition lege keine klaren Regeln für die Vermögenskontrolle fest und den vollziehenden Bediensteten des Landes fehle damit eine klare Handhabe. Die Konsequenz daraus sei, dass Leistungen für Asylwerber ohne Prüfung zuerkannt werden. Darmann verweist auf eine Bestimmung im Kärntner Grundversorgungsgesetz, der zufolge die Landesregierung Vorschriften für den „Einsatz eigener Mittel“ von Asylwerbern verordnen kann. Doch solche Regeln fehlen, sodass die Beamten im luftleeren Raum agieren müssten. „Man darf sich daher nicht wundern, dass in Österreich Asylwerber auffliegen, die Tausende Euro besitzen und trotzdem eine laufende Unterstützung kassieren“, so Darmann. „Der österreichische Steuerzahler ist der Dumme, weil er eine Regierung hat, die nicht auf die eigene Bevölkerung schaut, sondern nur großzügig gegenüber Fremden ist.“ Darmann verweist auf andere Länder wie Dänemark oder die Schweiz, die längst im Sinne ihrer Bürger handelt. So bekämen Migranten, die in die Schweiz einreisen wollen, folgende Auflage: Sind Sie bei Ihrer Ankunft im Besitz von Vermögenswerten von umgerechnet über 1000 Schweizer Franken, so sind Sie verpflichtet, diese finanziellen Mittel gegen Erhalt einer Quittung abzugeben.
Das ist laut Darmann auch eine Motivation, bald wieder in die Heimat zurück zu kehren, weil sie das Geld wieder zurück erhalten, wenn sie binnen 7 Monaten die Schweiz wieder verlassen. „Die Schweiz signalisiert ganz klar, dass Asylsuchende einen Beitrag für die Kosten leisten müssten, die sie im Gastland verursachen. Nur die österreichische Regierung ignoriert dies und ermöglicht damit indirekt Asylschwindel in großem Stil“, stellt Darmann fest.
Er fordert LH Dr. Peter Kaiser auf, so rasch wie möglich eine Verordnung zu erlassen, dass Migranten in Kärnten ihre Barmittel ab einer Höhe von z.B. 500 € abgeben müssen, bevor sie Grundversorgung in Kärnten bekommen. „Es ist unakzeptable, dass Sozialleistungen für die einheimische Bevölkerung laufend gekürzt werden, aber Leistungen für Migranten ohne Kontrolle gewährt werden und damit dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet wird“, betont Darmann abschließend.