Asylbetrug in Kärnten: Betrug an der Republik Österreich ist kein Kavaliersdelikt!
Asylverfahren ist sofort negativ zu beenden – Bisher ergaunerte Sozialleistungen zurückfordern – Nur einer von unzähligen Skandalen dieser Art
Nach dem jüngsten Fall eines türkischen Asylwerbers in Töplitsch (Bezirk Villach Land), der sich im Asylverfahren als Syrer ausgegeben und seine Frau mehrfach verprügelt hat, fordert der Kärntner FPÖ-Obmann Landesrat Mag. Gernot Darmann, dass in diesem und allen ähnlich gelagerten Fällen das Asylverfahren sofort negativ zu beenden ist. „Dieser Betrug ist nur einer von unzähligen Skandalen dieser Art, wie auch Ermittler gegenüber Medien bestätigen. Nicht weniger skandalös ist es, dass solche Asylbetrüger und damit Sozialbetrüger unangetastet in Kärnten bleiben dürfen und weiterhin auf Steuerzahlerkosten Kost und Logis erhalten - gedeckt durch Flüchtlingsreferent Landeshauptmann Peter Kaiser“, betont Darmann unter Hinweis auf Aussagen des Flüchtlingsreferates des Landes.
Gerade in einem solchen Fall, wie dem nun aufgeflogenen, ist das laufende Asylverfahren abzukürzen und binnen weniger Tage mit negativem Bescheid zu beenden. „Wir sprechen hier von Asylbetrug und von Sozialbetrug. Und während von Landeshauptmann Kaiser als zuständigen Referenten einfach so getan wird, als sei nichts passiert, sage ich ganz klar: Betrug an der Republik Österreich ist kein Kavaliersdelikt, ebenso wenig wie das verprügeln einer Frau durch einen angeblich ´Schutzsuchenden´ in einer österreichischen Asylunterkunft!“, erklärt der FPÖ-Obmann.
Als erste Konsequenz müsse es für den türkischen Täter einen negativen Asylbescheid geben, ebenso die sofortige Streichung aller Sozialleistungen, die ihm aufgrund eines laufenden Asylverfahrens zustehen. „Die Justiz muss diese Person ihrer gerechten Strafe zuführen und der Staat alle bisher durch den Türken im Asylverfahren ergaunerten Sozialleistungen zurückfordern“, verlangt Darmann. Für den FPÖ-Chef muss ein derartiger Betrug eines angeblich „Schutzsuchenden“ gegenüber der Republik bzw. den Behörden generell ein ausreichender Grund sein, um ein Asylverfahren jedenfalls sofort negativ zu beenden und die Leistungen zu streichen.