Alleingang von SPÖ-Finanzlandesrätin Gabriele Schaunig endet mit Blamage vor Höchstgericht
Vorschlag des Landtages, der auf andere Lösung gedrängt hat, wurde ignoriert
„Es war absehbar, dass der Verfassungsgerichtshof sich für diese Causa als unzuständig erklären wird. Leider hat die zuständige Finanzreferentin LHStv. Dr. Gabriele Schaunig nicht auf die Empfehlung des Rechts- und Verfassungsausschusses des Landtages gehört. Ihr Alleingang endet mit einer Blamage vor dem Höchstgericht“. So kommentiert der stv. Klubobmann der FPÖ Kärnten Mag. Christian Leyroutz die Abweisung einer Klage des Landes Kärnten gegen die Grünen.
Leyroutz erinnert daran, dass bereits bei den Beratungen im Landtagsausschuss erhebliche Zweifel aufgetreten sind, ob das Land zu einem solchen Gang zum VfGH legitimiert wäre. „Ich habe darauf hingewiesen, dass eine Klage an der mangelnden Passivlegitimation scheitern werde“, betont Leyroutz.
Letztlich habe der Ausschuss der zuständigen Finanzreferentin eine Lösung im Konsens empfohlen. Die Grünen hatten sich bereit erklärt, dass die rund 500.000 € nicht verbrauchter Fördergelder für den Landtagsklub der Grünen bis zur nächsten Landtagswahl eingefroren werden und man dann nach einem etwaigen Wiedereinzug der Grünen in den Landtag eine endgültige Klärung treffen sollte.
„Wir waren ganz überrascht, dass Schaunig diesen Vorschlag ignoriert und in der Landesregierung einen Beschluss zum Einbringen einer Klage vor dem VfGH erwirkt hat“, so Leyroutz. Abschließend stellt er die Frage, wer für die erheblichen Kosten, die durch diese Vorgangsweise entstanden sind, haftet.